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Bildungs- und Teilhabepaket

Aktuell

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in
Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.


Kultur, Sport, Freizeit (Teilhabe):

Bis zu 10 Euro im Monat (120 Euro im Jahr) werden für bedürftige Kinder übernommen: Zum Beispiel der
Beitrag für den Sportverein oder die Musikschule. Der Sportverein oder die Musikschule gibt den leistungsberechtigten Kindern oder Jugendlichen einen Nachweis über die Art des Angebots und die Kosten. Die Leistungsberechtigten reichen diesen dann bei der zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozial- oder Wohngeldamt) ein und beantragen die Leistung. Die zuständige Stelle zahlt dann die Kosten direkt an den Verein oder die Musikschule.

Weitere Informationen findet Ihr beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Anträge auf Leistungen können bei den Kreisen oder kreisfreien Städten (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) sowie bei den Jobcentern gestellt werden.

Als Nachweis kann der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigung des Vereins dienen (Mitgliederverwaltung Anica Lüdeke).

Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz (dort nach "Bildungs- und Teilhabepaket" suchen):

Frau Sabine Lohrig
Fachdienst 50 Soziales, Zimmer P133
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4223
Fax: 05441 976-1780
E-Mail: sabine.lohrig@diepholz.de

Herr Michael Bobrink
Fachdienst 50 Soziales, Zimmer P134
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4222
Fax: 05441 976-1780
E-Mail: michael.bobrink@diepholz.de

Frau Inken Schröder
Fachdienst 50 Soziales, Zimmer P127
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4211
Fax: 05441 976-1780
E-Mail: inken.schroeder@diepholz.de

Anlaufstelle für Antragstellung z. B.:

Stadt Bassum
Sozialwesen
Frau Windhorst
Alte Poststraße 14
27211 Bassum
Tel. 04241-8443

Und falls Ihr noch kein Mitglied im TVE seid:

Hier geht's zum Aufnahmeantrag!

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